Was ist Bildungsurlaub und wer kann teilnehmen?

Grundlage ist das Hessische Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (HBUG) in der Fassung vom 28. Juli 1998, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2012.

Wenn Sie seit mindestens 6 Monaten in Hessen bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt sind, haben Sie nach diesem Gesetz Anspruch auf 5 Arbeitstage Bildungsurlaub im Jahr. Er muss zusätzlich zum Erholungsurlaub gewährt werden und dient der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung. Eine Ablehnung der Freistellung seitens Ihres Arbeitgebers ist nur möglich, wenn dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen. Beantragen Sie also bei Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig Ihre Freistellung mindestens 6 Wochen vor Beginn, dazu erhalten Sie von uns eine Bestätigung der beabsichtigten Teilnahme.  

Ein Prospekt über das Bildungsurlaubprogramm von ARBEIT & LEBEN ist kostenlos in der vhs erhältlich.  

Die vhs der Universitätsstadt Marburg ist anerkannter Träger für Ihren Bildungsurlaub. Die Veranstaltungen sind vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration per Bescheid anerkannt und finden tagsüber von Montag bis Freitag statt. 

 

Unsere Angebote in der vhs